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Die Deckungssumme bezeichnet die maximale Entschädigungsleistung aus der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind:
- Gesetzliche Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden[1]
- 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Mit Begrenzung auf maximal 8 Millionen Euro je geschädigte Person)
Überschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme so haftet der Schädiger, dem Grunde nach, selbst über die Höhe der Differenz.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rechtlich gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Deckungssumme immer zur Leistung verpflichtet. Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 € je Fall vom Fahrer regressieren. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei.
Haftpflichtversicherung Deckungssumme
Das Thema „Haftpflichtversicherung Deckungssumme“ beschäftigt jeden erwachsenen Menschen zangsläufig einmal oder auch mehrmals im Leben. Generell stellt eine Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, sollte dieser einen Fremdschaden verschiedenster Art verursacht haben. Auch wehrt der Versicherer in der Regel Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung vor Gericht ab. Dies ist wie ein passiver Rechtsschutz und wirkt ergänzend zu einer aktiven Rechtsschutzversicherung.