Das Versicherungsunternehmen ist in seiner Beitragsgestaltung für eine Kfz Haftpflichtversicherung weitestgehend frei. Es gibt im Vergleich der Versicherungsunternehmen untereinander deutliche Preisunterschiede.
Auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. So reduziert sich durch das Bonus/Malus-System, je nachdem wie lange der Vertrag schadenfrei läuft, die Versicherungsprämie um bis zu 75 % (in Österreich 50 %). Bei besonderer Schadenhäufigkeit wird ein Zuschlag berechnet (bis zu 260 % der Normalprämie, in Österreich bis 200 %). Schadenfreie Jahre werden in Versicherungsverträgen oft mit „SF“ abgekürzt.
Die Prämien werden ferner mit statistischen Merkmalen berechnet:
- Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit und Reparaturkosten eines bestimmten Fahrzeugmodells)
- Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einem regional begrenzten Gebiet)
Die Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes hat darüber hinaus zu zahlreichen weiteren Prämienermittlungsmerkmalen geführt. Sie sind abhängig von der jeweiligen Risikoeinschätzung des Fahrers oder seines Umfeldes. So gibt es, insbesondere bei Personenkraftwagen:
- Beispiele für sogenannte weiche Tarifmerkmale können sein:
- Alter des Versicherungsnehmers (VN) / der Fahrer
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder des Fahrers
- Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer, Zeitwert und/oder Neuwert des Fahrzeuges
- Regelmäßiger Abstellplatz des Fahrzeuges (in der Haftpflichtversicherung seit 2007 nicht mehr Gegenstand der Tarifempfehlung des GDV)
- Beruf des VN – Besondere Tarife für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- Jährliche Fahrleistung (z. B. relevant in Bezug auf sogenannte Saison-Kennzeichen)
- Einschränkung auf bestimmte Fahrer bzw. auf geringstes oder höchstes Alter in Abhängigkeit vom Geschlecht.
- im Haushalt lebende Kinder (im Regelfall, sofern jünger als 16 Jahre)
- Eintragungen im Verkehrszentralregister (Punktestand)
Darüber hinaus gibt es oft weitere individuelle Tarifmerkmale der Versicherer. Da sich diese jedoch häufig, in der Gewichtung durch den Versicherer oder auch durch Veränderungen im persönlichen Umfeld des Versicherungsnehmers ändern können, empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit eine Überprüfung des abgeschlossenen Vertrages vorzunehmen.
In der Praxis führt dies dazu, dass Autos in aller Regel auf das Familienmitglied zugelassen werden, das den Führerschein am längsten hat, da nur wenige Extremfälle teurer sind, als ein vergleichsweise junger und unerfahrener Halter. Zwar ist der Versicherer bei einem Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die vertraglich vereinbarten „weichen Tarifmerkmale“ nicht von der Leistungspflicht befreit, jedoch sind in der Regel Vertragsstrafen, die bis zur Höhe der korrekten Jahresprämie gehen können, vorgesehen.
Bei gewerblichen Risiken spielt häufig der objektive Schadenverlauf eine größere Rolle. So werden hier häufiger keine „weichen Tarifmerkmale“ herangezogen. Bei großen Fahrzeugflotten einzelner Firmen erfolgt die Beitragsfestsetzung im Regelfall nur nach dem Schadenaufwand der vergangenen Jahre. Die sogenannte Bedarfsprämie eines Versicherers spielt bei der Rentabilitätsbetrachtung eine Rolle.
Beitragsgestaltung Haftpflichtversicherung
Das Thema „Beitragsgestaltung Haftpflichtversicherung“ beschäftigt jeden erwachsenen Menschen zangsläufig einmal oder auch mehrmals im Leben. Generell stellt eine Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, sollte dieser einen Fremdschaden verschiedenster Art verursacht haben. Auch wehrt der Versicherer in der Regel Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung vor Gericht ab. Dies ist wie ein passiver Rechtsschutz und wirkt ergänzend zu einer aktiven Rechtsschutzversicherung.