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Haftpflichtversicherung Selbstbeteiligung
Das Thema „Haftpflichtversicherung Selbstbeteiligung“ beschäftigt jeden erwachsenen Menschen zangsläufig einmal oder auch mehrmals im Leben. Generell stellt eine Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, sollte dieser einen Fremdschaden verschiedenster Art verursacht haben. Auch wehrt der Versicherer in der Regel Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung vor Gericht ab. Dies ist wie ein passiver Rechtsschutz und wirkt ergänzend zu einer aktiven Rechtsschutzversicherung.