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Die Teilkaskoversicherung ist eine nützliche Zusatzversicherung, durch die bestimmte Schäden an Kraftfahrzeugen abgedeckt werden. Der Unterschied zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist, dass die Teilkaskoversicherung freiwillig vom Fahrzeughalter abgeschlossen werden kann. In der Regel kann eine Teilkaskoversicherung für jedes Fahrzeug abgeschlossen werden. Es werden durch sie Glasschäden, Unfälle mit Wild z.B. auf Landstraßen und Schäden durch Naturgewalten (wie Hagel oder Sturm) versichert. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur Vollkaskoversicherung ist, dass die Vollkaskoversicherung, zusätzlich durch den Versicherungsnehmer selbst verschuldete Schäden abdeckt.
Zu beachten ist weiter, dass nicht nur durch Unfälle Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen können. Ohne eine Teilkaskoversicherung müsste deren Reparaturen oder auch der Verlust des Fahrzeugs dann selbst beglichen werden.
Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Diebstahl inklusive eingebauten Autoradios
- Brandschäden
- Unwetterschäden z.B. durch Hagel
- Wildschäden
- Schäden am Glas, z.B. Sprung in der Windschutzscheibe
- Schäden durch Marderverbiss
- Schäden an Kabeln durch Kurzschluss
Die Abschleppkosten, die Kosten für Sachverständige und die Erstattung des Neupreises sind ebenfalls im Leistungsspektrum der Teilkaskoversicherung enthalten. Zu beachten ist, dass nicht unbedingt Bergungskosten oder Kosten für die Reinigung des Unfallortes von den Versicherungen übernommen werden.