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Rechtsschutzversicherungen treten im Familienrecht nur eingeschränkt ein
Der Rechtsschutz umfasst in der Regle nur die anwaltliche Beratung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel werden die Kosten für außergerichtliche Tätigkeit, die über die reine Beratung hinausgehen, noch die Kosten für gerichtliche Verfahren. Bitte beachten Sie auch, dass im Falle der Bezeichung eines Anwaltes für Familienrecht (Scheidungsanwalt) im Falle eine aussergerichtlichen Einigung erheblich höhere Anwaltskosten auf Sie zukommen können. Besprechen Sie dies bitte vorher mit Ihrem Anwalt.
Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsschutzversicherung für Familienrecht ist darüber hinaus immer der Eintritt eines Versicherungsfalls. Dies bedeutet, dass vorbeugend Beratung nicht in Anspruch genommen werden kann, sondern bereits Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt gegeben sein muss, z. B. weil es bereits zur Trennung gekommen ist.
Für eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht (Scheidungsrecht) empfehlen wir die ARAG. Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro beim Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten bei 500 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 120,00 EUR (3 Jahre Wartezeit).
Der Vertrag kann nur als Ehepaar abgeschlossen werden. Es haben dann beide Parteien Rechtsschutz im Ehestreit. Markieren Sie im folgenden Vergleich für Familienrechtsschutzversicherungen den Familienrechtsschutz.