Die Schadenfreiheitsklassen (SF) sind bei der Kfz Versicherung sehr wichtig. Sie sind in hohem Maße entscheidend für die Höhe der Versicherungsprämie in der KFZ Haftpflichtversicherung und der Vollkasko-Versicherung für ein Kraftfahrzeug.
Die Schadenfreiheitsklasse steht stellvertretend für die Anzahl der Jahre, die ein Versicherungsnehmer ohne Unfall mit einem durch ihn versicherten Fahrzeug gefahren ist. Je länger also ein Versicherungsnehmer unfallfrei bleibt, umso höher ist seine Schadenfreiheitsklasse und damit auch der gewährte Rabatt auf die Autoversicherungsprämie. Es werden also jene Personen belohnt, die keine Schäden über Ihre KFZ Versicherung reguliert haben (das bedeutet nicht, dass keine Schäden erfolgt sind). Für jedes weitere Kalenderjahr ohne regulierten Schaden wird ein höherer Rabatt gegeben.
Führerscheinneulinge werden in der Regel in die Klasse SF 0 eingestuft. Bei Fahranfängern liegt der Beitragssatz zwischen 125 bis 240 Prozent und wird gerechnet auf den Grundbetrag der jeweiligen Versicherung. Mit dem festgelegten Prozentsatz wird der Schadenfreiheitsrabatt für den jeweiligen Fall berechnet. Autofahrer, die schon jahrelang Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben manchmal einen Schadensfreiheitsrabatt von lediglich 25 Prozent.
Bei Fahranfängern ist es zu empfehlen, deren Fahrzeuge zu Beginn durch die Mutter oder den Vater versichern zu lassen. So können die Rabatte, die sich die Eltern „erfahren“ haben, auf die Prämie des Autos der Kinder angewandt werden. Später können dann die Rabatte übertragen werden.
Gibt es diese Möglichkeit nicht, wird der Fahranfänger für die ersten drei Jahre eine Einstufung in die Klasse SF 0 erhalten. Erst nach diesem (schadenfreien) Zeitraum erfolgt die Einstufung in SF 1/2.
Wenn ein Schaden reguliert wird, der die Vollkasko-Versicherung oder die KFZ Haftpflichtversicherung beansprucht, erfolgt im Normalfall im Folgejahr eine Rückstufung des Kfz-Versicherungsnehmers in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Es sinkt also auch der gewährte Schadenfreiheitsrabatt, als Folge ist die Versicherungsprämie dann höher. Es ist also im Schadensfall zu prüfen, ob die Einschaltung des Versicherers insbesondere bei geringen Schäden erfolgen soll, denn Sie können den Schaden auch selbst bezahlen. Damit erfolgt keine Rückstufung und das Geld für die persönliche Schadensregulierung ist schnell wieder herein geholt.
Zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften gibt es bezüglich der Schadenfreiheitsklassen Abweichungen, es lohnt sich daher zu vergleichen.