Schadensfreiheitsrabatt Autoversicherung

Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt  wird auch mit SF-Rabatt abgekürzt. Den Begriff Schadensfreiheitsrabatt gibt es auch bei anderen Versicherungsarten, also nicht nur bei den Autoversicherungen.

Dem Versicherten bei der Autoversicherung werden vom Autoversicherungsunternehmen Rabatte zugeteilt, je nach Länge der schadensfreien Zeit. Der so zugeteilte Schadenfreiheitsrabatt wird  auf die Grundprämie entsprechend angerechnet und nimmt somit Einfluss auf die Beitragshöhe für die Autoversicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt kann unter Umständen auf einen anderen Versicherungsnehmer, z.B. den Sohn oder die Tochter übertragen werden.


Diesen Schadenfreiheitsrabatt gibt es sowohl bei der Vollkasko-Autoversicherung als auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der jeweilige SF-Rabatt wird in den entsprechenden Tarifen des Versicherers festgelegt.
Die Prozentsätze für den Schadensfreiheitsrabatt variieren je nach Art der Kfz-Versicherung. Vor allem ein Fahranfänger wird zunächst mit einem sehr hohen Prozentsatz in das System der Schadenfreiheitsrabatte eingestuft, das ist in den meisten Fällen über 100%. Viele Kfz-Versicherungen bieten unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Übernahme des bereits bei den Eltern aufgelaufenen Schadensfreiheitsrabattes an. Je länger ein Versicherungsnehmer ohne Unfall versichert ist, desto günstiger ist auch der Beitrag der Autoversicherung. Jeweils am Ende eines jeden Jahres wird der Schadenfreiheitsrabatt geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Der Schadensfreiheitsrabatt bleibt dem Versicherten auch erhalten, wenn dieser einmal nicht versichert ist.
Wer beispielsweise nur einen sehr geringen Schaden am Kfz hat, sollte sich überlegen, die Kosten hierfür selber zu tragen, denn leistet die Versicherung im Schadensfall, wird Sie dann auch den Schadensfreiheitsrabatt in der Folge senken.  So kann man die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Versicherung verhindern.

Schadensfreiheitsrabatt Autoversicherung