Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht ist das Recht zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses.

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt abweichend von den Fristen für eine normalen Kündigung. Das Sonderkündigungsrecht kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn der Vertragspartner einseitig die Versicherungsvertragsbedingungen ändert.

Der häufigste Fall ist die Beitragserhöhung einer Versicherung. Mit dem neuen Beitragsbescheid z.B. für eine Autoversicherung, muss der Versicherer den Versicherten darauf hinweisen, dass er ein Sonderkündungsrecht in Anspruch nehmen kann. So kann er z.B. seine Autoversicherung doch noch wechseln, obwohl er die Kündigungsfrist für die reguläre Kündigung zum regulären Vertragsender der Autoversicherung versäumt hat.

Auch bei einer Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung gilt dies. Meist liegt diese bei einem Monat ab Zugang des Schreibens der Versicherung. Wird die Frist versäumt, erklärt der Versicherungsnehmer auch automatisch seine Zustimmung zu dem höheren Tarif.

Ebenso steht einem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird oder erbracht wurde. So kann z.B. das Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seine Beiträge nicht bezahlt, eine Versicherung besteht zu diesem Zeitpunkt dann sowieso nicht mehr.

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