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Unter dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen versteht man einen Markt, in dem die Ansprüche aus einer bestehenden Lebensversicherungsvertrag während der Vertragslaufzeit gehandelt bzw. weiterverkauft wird oder werden. Dies geschieht je nach Rechtslage durch Verträge, in dem die Ansprüche des Versicherungsnehmers an Investoren vertraglich abgetreten werden. Bevorzugt, tritt der Investor selbst in die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer ein und übernimmt diesen. Das hat für den bisherigen Inhaber der Lebensversicherung den Vorteil, dass er für den bisherigen Vertrag einen Gegenwert in Bargeld bekommt und gleichzeitig von der Bezahlung der noch fälligen Versicherungsprämien befreit ist. Der Übergang des Rechts wird entgeltlich durch einen Vertrag geregelt. Derzeit besteht in Deutschland nur die Möglichkeit, kapitalbildende Lebensversicherungen zu übertragen. Umgangssprachlich wird auch vom Handel mit „Gebrauchtverträgen“ (Second hand-Policen) gesprochen.