Zweitwagen Autoversicherung

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In manchen Haushalten oftmals auf dem Dorf gelegen, ist das Halten von zwei Kraftfahrzeugen Voraussetzung, wenn man den Alltag einigermaßen bewältigen will. Natürlich gibt es viele Gründe, warum ein Zweitwagen und damit eine Zweitwagen Autoversicherung notwendig wird.
Wenn man sich dann auch einen Zweitwagen finanziell leisten kann dann bei der Autoversicherung für den Zweitwagen dieses Fahrzeug günstiger eingestuft werden.
Die Voraussetzung dafür ist meist, dass der Wagen bei der selben Versicherung versichert, bei der auch das erste Fahrzeug bereits versichert ist.

Wenn es dann um die Einstufung für die Autoversicherung geht, gibt es Unterschiede bei den Versicherungsgesellschaften. Der Beitragssatz für die Autoversicherung des Zweitwagens richtet sich aber immer nach der Einstuftung des Erstfahrzeugs. Für die sogenannte Zweitwagenregelung darf das Erstfahrzeug nicht schlechter als in der Schadensfreiheitsklasse II eingestuft sein, dies entspricht Schadensfreiheitsklasse 85%. Und bei Vertragsabschluss darf auch kein Schaden bekannt sein, der eine Höherstufung im neuen Versicherungsjahr zur Folge haben kann.
Der Regelsatz für den Zweitwagen liegt aber zwischen der SF 2 und SF 1 (85% – 100%).

Ganz anders ist es, wenn ein volljähriges Kind aus dem Haushalt ein eigenes Auto besitzt und dieses wegen der günstigeren Prämie in der Autoversicherung als Zweitwagen versichert werden soll. Hier ist die Höhe des Beitragssatzes sehr oft Verhandlungssache, muss aber deutlich unter 240 % Versicherungsprämie liegen.

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